Jährliche Pflichtfortbildung

Unsere Fortbildungen für Rettungsdienstpersonal entsprechen den Vorgaben des § 25 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 16.12.2010: Danach sind für das im Bundesland Hessen tätige Rettungsfachpersonal jährlich 38 Stunden Fortbildung inkl. zwei Stunden Hygiene vorgeschrieben. 14 Stunden der Fortbildung können mittels eines e-Learning-Moduls abgeleistet werden, mindestens 24 Stunden (inkl. Zertifizierung) müssen als Präsenzfortbildung durchgeführt werden.

Die hier angebotene Fortbildung beinhaltet 24-Stunden-Präsenzfortbildung,  inkl. Zertifizierung der erweiterten Versorgungsmaßnahmen der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, sowie ein 14 stündiges e-Learning-Modul.

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