Jährliche Pflichtfortbildung
Unsere Fortbildungen für Rettungsdienstpersonal entsprechen den Vorgaben des § 25 der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes vom 16.12.2010: Danach sind für das im Bundesland Hessen tätige Rettungsfachpersonal jährlich 38 Stunden Fortbildung inkl. zwei Stunden Hygiene vorgeschrieben. 14 Stunden der Fortbildung können mittels eines e-Learning-Moduls abgeleistet werden, mindestens 24 Stunden (inkl. Zertifizierung) müssen als Präsenzfortbildung durchgeführt werden.
Die hier angebotene Fortbildung beinhaltet 24-Stunden-Präsenzfortbildung, inkl. Zertifizierung der erweiterten Versorgungsmaßnahmen der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Vogelsbergkreis, sowie ein 14 stündiges e-Learning-Modul.
Ein Angebot für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter sowie Rettungsassistentinnen und -assistenten.
Kurstermine:
Termin auf Anfrage -
Ein Angebot für Rettungssanitäterinnen und -sanitäter.
Kurstermine:
Termin auf Anfrage -
Die praxisanleitende Person (nach §3 NotSanAPrV) ist analog zu anderen Gesundheitsfachberufen für die kontinuierliche Betreuung der SchülerInnen am praktischen Lernort Rettungswache zuständig und ist dazu befähigt, eigenständig praktische Anleitungen vorzubereiten und durchzuführen.
Kurstermine:
Termin auf Anfrage - Marburg