Rettungssanitäter (m/w/d)
Die gesamte Ausbildung setzt sich wie folgt zusammen:
- 240 Stunden Theorielehrgang (Abschnitt 1)
- 80 Stunden Klinikpraktikum (Abschnitt 2)
- 160 Stunden Lehrrettungswachenpraktikum (Abschnitt 3)
- 40 Stunden Abschlusslehrgang (Abschnitt 4) – muss separat gebucht werden
- Prüfung (Abschnitt 4) – muss separat gebucht werden
Wir bieten den Theorielehrgang (Abschnitt 1) zur Ausbildung zum Rettungssanitäter ohne Vorkenntnisse an sowie das Klinikpraktikum (Abschnitt 2) und das Lehrrettungswachenpraktikums (Abschnitt 3) bei kooperierenden Unternehmen an.
Zeitlich passend zu den Kurs- und Praktika-Terminen werden der Abschlusslehrgang (Abschnitt 4) sowie die Prüfung (Abschnitt 4) von uns angeboten.
Zugangsvoraussetzungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr
- Mindestens Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit im Rettungsdienst
Zur Anmeldung einzureichende Unterlagen:
- Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Schul- und/oder Berufsausbildung
- Amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
Lehrgangsgebühren:
Abschnitt 1 – Grundlehrgang 1.799,00€
Abschnitt 4 – Abschlusslehrgang 449,00€
Abschnitt 4 – Prüfung 299,00€
Preisänderungen sind vorbehalten!
Lehrgangsort:
DRK Rettungsdienst Mittelhessen
Bildungszentrum
Im Rudert 11
35043 Marburg
Kurstermine:
Termin auf Anfrage -
Teilnahmebedingungen:
* Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bis vier Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach erheben wir eine Gebühr von 20 % des Teilnahmebeitrags. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Unterschreiten der Mindestteilnahmezahl behalten wir uns eine Absage vor.
Wichtige Informationen:
- Für die praktische Ausbildung im kooperierenden Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung der Patientenversorgung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn die per E-Mail geforderte ärztliche Bescheinigung im DRK Bildungszentrum Mittelhessen vorzulegen! Kann zu zusätzlichen Kosten führen.
- Eine Amtsärztliche Bescheinigung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 2 RettDGV-HE des Gesundheitsamtes Marburg-Biedenkopf ist zwingend erforderlich und vor Beginn des Rettungswachenpraktikums beim Personalservice oder dem Bildungszentrum vorzulegen, ansonsten kann das Praktikum nicht angetreten werden! Diese Amtsärztliche Bescheinigung ist kostenpflichtig.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für die Tätigkeit im Einsatzdienst eine BOS-Sprechfunkberechtigung sowie eine C1-Fahrerlaubnis erforderlich ist. Beides ist nicht Gegenstand des Ausbildungsvertrages und führt zu weiteren Kosten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für den Abschnitt 4 - Abschlusslehrgang und Prüfung - gesondert anmelden müssen.